Zeiterfassungspflicht 2025: Was Dienstleister jetzt wissen müssen
Seit dem BAG-Urteil vom September 2022 steht fest: Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Doch was bedeutet das konkret für Dienstleistungsunternehmen?
Was besagt das Gesetz?
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der von Arbeitnehmern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzuführen. Dies umfasst Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
Besondere Anforderungen für Dienstleister
Für Unternehmen im Dienstleistungssektor – etwa Gebäudereinigung, Pflege oder Handwerk – bringt die Zeiterfassungspflicht besondere Herausforderungen mit sich: Mitarbeiter arbeiten an wechselnden Einsatzorten, oft ohne festen Zugang zu einem Terminal. Mobile Lösungen mit GPS-Tracking und App-basierter Stempeluhr sind hier die Antwort.
Welche Anforderungen muss die Software erfüllen?
Eine konforme Zeiterfassungslösung muss manipulationssicher sein, alle Arbeitszeiten vollständig dokumentieren und die Daten mindestens zwei Jahre aufbewahren. Für Dienstleister empfehlen sich Lösungen mit mobiler App, GPS-Nachweis und automatischer Pausenerfassung.
Empfohlene Software-Lösungen
Für Dienstleistungsunternehmen bieten sich spezialisierte Lösungen wie Crewly an, die neben der reinen Zeiterfassung auch GPS-Tracking, NFC-Stempeluhr und automatische Berichte bieten. Auch Crewmeister und TimeTac sind bewährte Optionen für die gesetzeskonforme Zeiterfassung.